Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Dienststelle der Meldebehörden zwischen den Städten Böhlen, Rötha und der Gemeinde Neukieritzsch
Seit kurzem besteht zwischen den Kommunen Böhlen, Rötha und Neukieritzsch eine Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Dienststelle der Meldebehörden.
Eine dauerhafte Aufgabenübertragung ist nicht vorgesehen, sodass es für die Bürgerinnen und Bürger bei der bisherigen Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde für die Aufgaben der Meldebehörden bleibt.
Die Zweckvereinbarung soll den beteiligten Kommunen die Möglichkeit geben, wechselseitig personelle Ausfälle zu kompensieren. Dies soll eine niedrigschwellige Vertretung der Meldebehörden der beteiligten Kommunen ermöglichen, um den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Sollte es in einer der beteiligten Kommunen zu personellen Ausfällen und damit verbunden zur Schließung eines Einwohnermeldeamtes kommen, können sich die Bürgerinnen und Bürger in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten an die beteiligten Kommunen wenden und dort ihre melderechtlichen Anliegen klären.
Die Einwohnermeldeämter sind unter folgenden Kontaktdaten und Öffnungszeiten erreichbar:
Rathausstraße 4
04571 Rötha
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Sollte die Schließung eines Meldeamtes kurzfristig eintreten, werden die Bürgerinnen und Bürger über die jeweilige Homepage der Stadtverwaltung sowie über Aushänge darüber in Kenntnis gesetzt.
D. Berndt
Bürgermeister Stadt Böhlen
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T. Meckel
Bürgermeister Gemeinde Neukieritzsch
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P. Németh
Bürgermeister Stadt Rötha
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